Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine KG - hat während der Streitjahre 1963 bis 1966 - wie schon früher - leitenden Angestellten sogenannte Gewinnbeteiligungen nach Maßgabe einer Vereinbarung vom 30. Dezember 1953 mit u.a. folgendem Wortlaut zugesagt:
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