I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) stellt in der Volksrepublik China Abspielgeräte für Digital Versatile Discs (DVD-Player) her. Die Produktion der DVD-Player beruht auf einem mit der P abgeschlossenen Lizenzvertrag, der von dieser unter dem 4. September 2001 gekündigt worden ist. Die Frage der Wirksamkeit der Kündigung ist Gegenstand eines beim Landgericht (LG) M anhängigen Rechtsstreits.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|