I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) die in § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) für die Zulassung zur Prüfung als Steuerberater u.a. genannte Vorbildungsvoraussetzung einer dreijährigen hauptberuflichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens erfüllt. Gestritten wird insbesondere darum, ob eine Tätigkeit von 11 Monaten, die der Antragsteller als Justitiar und Referent bei der Oberfinanzdirektion (OFD) ausgeübt hat, zum "Steuerwesen" in diesem Sinne gehört.
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