BFH - Beschluß vom 23.06.1993 (X B 134/91) - DRsp Nr. 1996/9829
BFH, Beschluß vom 23.06.1993 - Aktenzeichen X B 134/91
DRsp Nr. 1996/9829
»Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 3 und Abs. 4FGO folgende Frage zur Entscheidung vorgelegtDarf die Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides auch aufgehoben werden, soweit sie zu einer -vorläufigen -Erstattung entrichteter Einkommensteuer-Vorauszahlungsbeträge führt?«