Nachdem Einsprüche des Antragstellers, Beschwerdeführers und Klägers (Antragsteller) gegen Steuerbescheide, die ihm gegenüber erlassen worden waren, im Ergebnis erfolgreich gewesen waren, beantragte er bei dem beklagten Finanzamt (FA), die ihm zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten von 938,22 DM) zu erstatten. Das FA lehnte die Begleichung der Kostenrechnung ab. Mit der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gegen das FA hält der Kläger an seinem Begehren fest.
Das Finanzgericht (FG) lehnte den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines bevollmächtigten Rechtsanwalts für die bei ihm anhängige Klage ab. Mit der Beschwerde verfolgt der Kläger seinen PKH- und Beiordnungsantrag für das Klageverfahren weiter.
Die Beschwerde ist unbegründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|