A. Sachverhalt, Anrufungsbeschluß des IX. Senats und Stellungnahmen der Beteiligten
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der IX. Senat hat mit Beschluß vom 22. September 1987 IX R 101/82 (BFHE 150, 576; 152, 304, BStBl II 1987, 863; BStBl II 1988, 541), ergänzt durch Beschluß vom 19. Juli 1988 IX R 101/82 (BFH/NV 1989, 10), dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß § 11 Abs. 3 und 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Kann die Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid auch noch nach Ablauf der Klagefrist betragsmäßig erweitert werden?
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