Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt -FA-) betreibt gegen den Antragsteller und Beschwerdegegner (Beschwerdegegner) wegen Umsatzsteuer in Höhe von 29.982,41 DM die Vollstreckung eines Haftungsbescheids. Unter Hinweis auf die Belastung eines Grundstücks des Beschwerdegegners mit einem eingetragenen Grundpfandrecht zur Sicherung der Abgaben beantragte das FA mit Verfügung vom 3. Juli 1986 beim Amtsgericht die Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks. Die Verfügung enthält neben diesem Antrag unter Hinweis auf § 322 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung (
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