BFH - Beschluss vom 27.11.2002
XI B 140/01

BFH - Beschluss vom 27.11.2002 (XI B 140/01) - DRsp Nr. 2003/6415

BFH, Beschluss vom 27.11.2002 - Aktenzeichen XI B 140/01

DRsp Nr. 2003/6415

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unbegründet zurückzuweisen.

1. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage, ob der begrenzte Abzug von Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verfassungsgemäß sei, ist nicht mehr klärungsbedürftig. Mit Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BStBl II 2003, 179) hat der erkennende Senat die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung bestätigt. Dies gilt im Streitfall umso mehr, als die Kläger als nichtselbständig Tätige der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen und die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei geblieben sind.

2. Dem Finanzgericht (FG) ist auch kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. Art. 101 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unterlaufen.