Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Am 29.04.1988 reichten sie bei dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) eine - durch einen Bekannten gefertigte - Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1987 ein. In dieser Erklärung gaben sie lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung an. Das FA folgte diesen Angaben der Kläger und setzte mit Bescheid vom 15.09.1988 die Einkommensteuer für das Streitjahr fest.
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