Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war alleinige Geschäftsführerin einer GmbH. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nahm die Klägerin für Umsatz- und Körperschaftsteuerschulden der GmbH nebst steuerlichen Nebenleistungen als Haftungsschuldnerin in Anspruch. Der Einspruch gegen den Haftungsbescheid hatte insoweit Erfolg, als die Haftung auf die Umsatzsteuer I/91 und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen II/91 und die darauf entfallenden Säumniszuschläge beschränkt wurde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|