I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte in den Streitjahren 1970 bis 1977 seinen ausschließlichen Wohnsitz in den Niederlanden. Als Einzelunternehmer führte er jedoch auf wechselnden Baustellen in Nordrhein-Westfalen Eisenbieger-, Betonier- und sonstige Bauarbeiten durch. Dabei setzte er im wesentlichen niederländische Staatsangehörige als Arbeitnehmer ein.
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