BFH - Urteil vom 15.12.2004
XI R 14/03
Fundstellen:
GmbHR 2005, 1215
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 05.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 254/01

BFH - Urteil vom 15.12.2004 (XI R 14/03) - DRsp Nr. 2005/10825

BFH, Urteil vom 15.12.2004 - Aktenzeichen XI R 14/03

DRsp Nr. 2005/10825

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt als Geschäftsführer der X-GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem ist er seit Dezember 1995 als Unternehmensberater gewerblich tätig. Zu seinen Auftraggebern gehört u.a. die Fa. Z-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Kläger bis Ende 1995 war und die nun von seinem Sohn geführt wird.