BFH - Urteil vom 17.12.1996 (IX R 30/94) - DRsp Nr. 1997/3532
BFH, Urteil vom 17.12.1996 - Aktenzeichen IX R 30/94
DRsp Nr. 1997/3532
»Ein Unterbeteiligter an einer Personengesellschaft erzielt dann keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er nicht nach außen als Vermieter in Erscheinung tritt und der Hauptbeteiligte ihn nur auf schuldrechtlicher Grundlage am Einnahmeüberschuß und am Auseinandersetzungsguthaben beteiligt sowie ihm nur in bestimmten Gesellschaftsangelegenheiten Mitwirkungsrechte einräumt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).«