I.
Die Mutter (E. K.) der Klägerinnen und Revisionsbeklagten (Klägerinnen) und der Beigeladenen zu 1. war mit einer Kommanditeinlage zu 40 v.H. an einer Kommanditgesellschaft, der Beigeladenen zu 2. (KG), beteiligt. Sie war gleichzeitig Eigentümerin eines Grundstücks, das ursprünglich für Betriebszwecke der KG genutzt wurde und als Sonderbetriebsvermögen der E. K. bilanziert war. Die Gewinne aus der Vermietung des Grundstücks wurden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt und vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) als solche festgestellt. Das Grundstück war mit mehreren Gebäuden bebaut. Seit 1954 wurde eines der Gebäude ausschließlich von E. K. zu eigenen Wohnzwecken genutzt, die übrigen Gebäude waren an fremde Unternehmer vermietet.
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