BFH - Urteil vom 27.11.1996 (X R 92/92) - DRsp Nr. 1997/2719
BFH, Urteil vom 27.11.1996 - Aktenzeichen X R 92/92
DRsp Nr. 1997/2719
»1. Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Kosten auf einem fremden Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers ein Haus für eigene Wohnzwecke und steht ihm aufgrund eindeutiger, vor Bebauung getroffener Vereinbarung ein Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu, kann er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer (§ 39AO 1977) zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 10e Abs. 1EStG berechtigt sein (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).2. Dementsprechend ist wirtschaftliches Miteigentum am Wohnobjekt gegeben, wenn die Alleineigentümerin eines unbebauten Grundstücks dort mit ihrem späteren Ehemann nach Einräumung eines dauernden Mitnutzungsrechts ein Einfamilienhaus errichten läßt, dessen Herstellungskosten beide je zur Hälfte tragen.«