BFH - Urteil vom 29.05.1990 (VII R 85/89) - DRsp Nr. 1996/10816
BFH, Urteil vom 29.05.1990 - Aktenzeichen VII R 85/89
DRsp Nr. 1996/10816
»1. Das Auswahlermessen für die Inanspruchnahme eines von zwei jeweils alleinvertretungsberechtigten GmbH-Geschaftsführern als Haftungsschuldner ist in der Regel nicht sachgerecht ausgeübt, wenn das FA hierfür allein auf die Beteiligungsverhältnisse der Geschaftsführer am Gesellschaftskapital abstellt.2. Die Tatsache der Geburt eines Kindes durch eine Geschäftsführerin während des Haftungszeitraums ist - wenn nicht bereits beim Haftungstatbestand (§ 69AO 1977) - bei der Ausübung des Auswahlermessens zu berücksichtigen.«