Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin) stellt Fertiggerichte her. Anläßlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung wurde festgestellt, daß die Arbeitnehmer der Klägerin in der betrieblichen Kantine zum Preis von 1 DM ein Mittagessen einnehmen konnten. Der Prüfer sah in dem Mittagessen einen Sachbezug, dessen Wert er mit dem für den Prüfungszeitraum (01.11.1983 bis 30.04.1986) geltenden Betrag der Sachbezugsverordnung (SachBezV) von 3,40 DM abzüglich eines Freibetrags von 1,50 DM und des gezahlten Preises von 1 DM ansetzte.
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