BGH - Beschluß vom 19.07.2007
StbSt (R) 1/06
Vorinstanzen:
KG,
LG Berlin,

BGH - Beschluß vom 19.07.2007 (StbSt (R) 1/06) - DRsp Nr. 2007/14927

BGH, Beschluß vom 19.07.2007 - Aktenzeichen StbSt (R) 1/06

DRsp Nr. 2007/14927

Gründe:

Der Beschwerdeführer war als Steuerberater bestellt. Im vorliegenden Verfahren hat das Landgericht Berlin auf die Ausschließung des Steuerberaters aus dem Beruf erkannt. Das Kammergericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Steuerberaters verworfen. Hiergegen hat der Steuerberater Revision eingelegt.

Der Steuerberater hat durch schriftliche Erklärung vom 28. Februar 2007 gegenüber der Steuerberaterkammer Berlin zum Ablauf des 31. März 2007 nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf seine Bestellung als Steuerberater verzichtet, womit seine Bestellung als Steuerberater erloschen ist.

Danach ist das Verfahren, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, nach § 125 Abs. 3 Nr. 1 StBerG einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 148 Abs. 1 Satz 2 StBerG.

Vorinstanz: KG,
Vorinstanz: LG Berlin,