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1999
BGH
BGH - Beschluß vom 25.03.1999
IX ZR 301/97
Normen:
BGB
§
276
Abs.
1
, §
611
;
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
BGH - Beschluß vom 25.03.1999 (IX ZR 301/97) - DRsp Nr. 1999/5874
BGH,
Beschluß
vom 25.03.1999
- Aktenzeichen IX ZR 301/97
DRsp Nr. 1999/5874
(Haftung wegen Beratungsverschuldens bei Scheitern der steuerlichen Anerkennung einer gewerblichen Zwischenvermietung)
Normenkette:
BGB
§
276
Abs.
1
, §
611
;
Gründe:
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