BGH - Beschluß vom 26.01.1993 (5 StR 605/92) - DRsp Nr. 1994/3738
BGH, Beschluß vom 26.01.1993 - Aktenzeichen 5 StR 605/92
DRsp Nr. 1994/3738
In dem stillschweigenden oder ausdrücklichen Übereinkommen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Arbeitsentgelt ohne Kürzung "schwarz" auszubezahlen, ist auch dann keine Nettolohnvereinbarung im steuerrechtlichen Sinne zu sehen, wenn der Arbeitgeber die hinterzogenen Abgaben nach Aufdeckung der Taten teilweise übernommen hat (s. auch BGHSt 38, 285).