BGH - Beschluß vom 30.03.1993
5 StR 77/93
Normen:
AO § 371 ;
Fundstellen:
wistra 1993, 227

BGH - Beschluß vom 30.03.1993 (5 StR 77/93) - DRsp Nr. 1994/3682

BGH, Beschluß vom 30.03.1993 - Aktenzeichen 5 StR 77/93

DRsp Nr. 1994/3682

Die Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO erfordert nicht die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung; es reicht vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses aufgrund einer vorläufigen Tatbewertung (BGH wistra 1983, 197; 1985, 75; 1988, 308). Eine solche ist gegeben, wenn der Angeklagte als Täter ausreichend identifiziert war, eine Steuerfahndungsprüfung sich gegen ihn gerichtet hat und er zum Tatvorwurf bereits befragt worden ist, ohne eine Erklärung (hier zu vorgelegten, handschriftlich geänderten Rechnungen) gegeben zu haben.

Normenkette:

AO § 371 ;
Fundstellen
wistra 1993, 227