A. I. Der Steuerberater übernahm ab 1972 mit einer Ausnahmegenehmigung des Finanzministers Nordrhein-Westfalen die Geschäftsführung der Steuerberatungsgesellschaft Dr. G. und Dr. N. GmbH. 1975 wurde er als Rechtsanwalt beim Landgericht Duisburg zugelassen. Am 9. Mai 1975 legte er die Prüfung zum Steuerbevollmächtigten ab. Am selben Tag wurde er als Steuerbevollmächtigter bestellt. 1978 ließ er sich als Rechtsanwalt in Düsseldorf nieder, wo er am 14. Juni 1978 die Übergangsprüfung zum Steuerberater bestand und als solcher bestellt wurde.
Der Steuerberater ist durch Urteil des Ehrengerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 18. Dezember 1991 aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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