2 Anlagen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG werden ab 1. Januar 2002 die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
USt 1 V - Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung -
Anlage zu USt 1 V
Diese ersetzen die mit BMF-Schreiben vom 12. März 1993 - IV A 3 - S 7195 - 2/93 - (BStBl I S. 320, USt-Karte § 4a Karte 2) herausgegebenen Vordruckmuster.
(2) Die Änderungen sind redaktioneller Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro ab 1. Januar 2002.
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