Der Bundesfinanzhof hat sich mit Urteil 7. Juli 2011 - V R 53/10 -Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geäußert. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die folgenden Abschnitte des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom XX.XX 20XX IV D X - S XXXX/XX/XXXXX (2012/XXXXXXX), BStBl I S. XXX, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Absatz 7 wird wie folgt gefasst und danach werden folgende neue Absätze 8 bis 11 eingefügt:
„Organisatorische Eingliederung
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