BMF - Schreiben vom 08.11.1999
IV C 2 - S 2133 - 3/99

BMF - Schreiben vom 08.11.1999 (IV C 2 - S 2133 - 3/99) - DRsp Nr. 2008/81413

BMF, Schreiben vom 08.11.1999 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2133 - 3/99

DRsp Nr. 2008/81413

§ 5 EStG Bilanzsteuerrechtliche Behandlung des Pfandleerguts beim Getränkehändler

Bilanzsteuerrechtlich erwirbt ein Getränkehändler, der von einem Abfüller Getränke mit der Verpflichtung erhält, die mitgelieferten Behältnisse (Flaschen und Kisten) zurückzugeben, an diesen Behältnissen kein Eigentum. Dieses verbleibt beim Abfüller (vgl. BMF-Schreiben vom 11. Juli 1995 - BStBl I S. 363). Aus diesen Gründen kann das Pfandleergut auch nicht als Teil des Warenvorrates behandelt werden. Dem Getränkehändler steht für die an den Abfüller verauslagten Pfandgelder eine Forderung auf Rückerstattung zu. Diese ist zu aktivieren. Auf das BFH-Urteil vom 9. Februar 1978 (BStBl II S. 370) wird verwiesen.