BMF - Schreiben vom 09.07.2013
IV C 1 - S 1980-1/12/10014

BMF - Schreiben vom 09.07.2013 (IV C 1 - S 1980-1/12/10014) - DRsp Nr. 2013/80572

BMF, Schreiben vom 09.07.2013 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980-1/12/10014

DRsp Nr. 2013/80572

Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09; Praktische Umsetzungsfragen im Bereich des Investmentsteuerrechts

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder beantworte ich im Folgenden Ihre Fragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09. Damit dieses Schreiben aus sich heraus verständlich ist, habe ich Ihre Fragen abgedruckt und jeweils im Anschluss die Antwort des BMF eingefügt. Ihre Fragen hatte ich bereits mit den Schreiben vom 22. Mai 2013 - IV C 1 - S 1980-1/12/10014, DOK 2013/0469349 - und vom 25. Juni 2013 - IV C 1 - S 1980-1/12/10014, DOK 2013/0593862 - beantwortet. Damit alle Antworten in einem Dokument zu finden sind, habe ich sie unverändert in dieses Schreiben übernommen. Lediglich die Antwort zu Frage 4.e. habe ich in diesem Schreiben noch ergänzt.

1. Werbungskostenaufteilung (§ 3 Absatz 3 InvStG)

BVI:

„Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 InvStG ist bei allgemeinen Werbungskosten für die Ermittlung der Erträge für Anleger, bei denen § 3 Nr. 40 EStG anwendbar ist, eine Zuteilung der Werbungskosten zu den begünstigten Dividenden vorzunehmen. Dies ändert sich durch die neue Streubesitzdividendenbesteuerung nicht.