In dem Urt. v. 26.11.1998 -
Im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten FinBeh der anderen Länder wird gebeten, bis zur Entscheidung des Großen Senats auf die Vorlage des I. Senats, an den bisherigen Grundsätzen zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen uneingeschränkt festzuhalten.
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