BMF - Schreiben vom 11.01.1999
S 7350
Fundstellen:
BStBl 1999 I 192

BMF - Schreiben vom 11.01.1999 (S 7350) - DRsp Nr. 2008/91952

BMF, Schreiben vom 11.01.1999 - Aktenzeichen S 7350

DRsp Nr. 2008/91952

Einführung von Vordruckmustern im Umsatzsteuer-Abzugsverfahren (§ 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 bis 58 UStDV) und im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 61 UStDV)

4 Anlagen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Beantragung der Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Staat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, ist nach Abschnitt 245 Satz 1 UStR von dem zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung nach dem Muster in Abschnitt 243 Abs. 6 UStR auszustellen. Für diese Bescheinigung durch die Finanzämter ist das Vordruckmuster

USt 1 TN Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)

anzuwenden. Es ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 11. März 1992 - IV A 3 - S 7359 - 9/92 - (USt-Kartei § 18 S 7359 Karte 3) bekanntgegebene Vordruckmuster.

(2) Das Vordruckmuster USt 1 TN

entspricht dem Muster des Anhangs B der Achten EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern in den Mitgliedstaaten (79/1072/EWG, ABl. EG 1979 Nr. L 331 S. 11). Die Änderungen sind redaktioneller oder drucktechnischer Art. Es wurden Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Vordrucks aufgenommen.