BMF - Schreiben vom 12.03.2001
S 2280
Fundstellen:
BStBl 2001 I 207

BMF - Schreiben vom 12.03.2001 (S 2280) - DRsp Nr. 2008/91924

BMF, Schreiben vom 12.03.2001 - Aktenzeichen S 2280

DRsp Nr. 2008/91924

Familienleistungsausgleich; Barauszahlung und Zahlungsanweisung zur Verrechnung; Zweites Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze; Vordrucke

1. DA 72.1 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

(3) Das Kindergeld kann im Wege der Zustellung durch die Post bar oder mittels Zahlungsanweisung zur Verrechnung gezahlt werden, wenn der Zahlungsempfänger nachweist, dass ihm die Einrichtung eines Kontos aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.

2. Ich bitte zu beachten, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG vom 19.12.2000, BStBl I 2000, 1567; BGBl I 2000 Nr. 56, S. 1757ff) die FGO in erheblichem Umfang geändert wurde.

3. In der Anlage gebe ich die neuen Vordrucke KG 1b (Änderungsmitteilung; als Rückseite des Kurzmerkblattes KG KM)

und KG 5 (Vergleichsmitteilung)

, das aktuelle Kindergeld-Merkblatt 2001 sowie die überarbeiteten Vordrucke KG KM

, KG 1

, KG 1a

, KG 4c-e

und KG 7 a-c

bekannt. Neben redaktionellen Änderungen erfolgte hier insbesondere eine Angleichung an die Weisungen vom 4. August 2000 - St I 4 - S 2471 - 129/00 - (BStBl 2000 Teil I, S. 1216, Einnahmen in Höhe des Versorgungs-Freibetrags und des Sparer-Freibetrags) sowie an den Rechtsstand zum 1. Januar 2001

Fundstellen
BStBl 2001 I 207