BMF - Schreiben vom 18.09.1997
S 2133

BMF - Schreiben vom 18.09.1997 (S 2133) - DRsp Nr. 2008/85281

BMF, Schreiben vom 18.09.1997 - Aktenzeichen S 2133

DRsp Nr. 2008/85281

§ 5 EStG Bilanzsteuerrechtliche Fragen der Getränkeindustrie

Zum Einwand die im BMF-Schreiben v. 14. 3. 1997 S 2133 enthaltenen Grundsätze zum Ansatz einer Forderung auf Rückerstattung von Pfandgeld seien insbesondere für Getränkegroßhandlungen nicht praktikabel, teilt der BdF nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder folgendes mit:

Bilanzsteuerrechtlich erwirbt ein Getränkehändler, der von einem Abfüller Getränke mit der Verpflichtung erwirbt, die mitgelieferten Behältnisse (Flaschen und Kästen) zurückzugeben, an diesen Behältnissen kein Eigentum. Dieses verbleibt beim Abfüller (vgl. BMF-Schreiben v. 11. 7. 1995, BStBl I S. 363). Für die vom Getränkehändler an den Abfüller verauslagten Pfandgelder steht ihm nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens v. 14. 3. 1997 jeweils eine Forderung auf Rückerstattung zu. Diese ist zu aktivieren. Auf das BFH-Urt. v. 9. 2. 1978 (BStBl II S. 370) wird verwiesen.