Zum Einwand die im BMF-Schreiben v. 14. 3. 1997 S 2133 enthaltenen Grundsätze zum Ansatz einer Forderung auf Rückerstattung von Pfandgeld seien insbesondere für Getränkegroßhandlungen nicht praktikabel, teilt der BdF nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder folgendes mit:
Bilanzsteuerrechtlich erwirbt ein Getränkehändler, der von einem Abfüller Getränke mit der Verpflichtung erwirbt, die mitgelieferten Behältnisse (Flaschen und Kästen) zurückzugeben, an diesen Behältnissen kein Eigentum. Dieses verbleibt beim Abfüller (vgl. BMF-Schreiben v. 11. 7. 1995, BStBl I S.
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