mit Schreiben vom 24. November 1995 - IV C 4 - S 7140 - 17/95 - hat das BMF mitgeteilt, daß die Regelung, Lieferungen von Bunkeröl (einschließlich Schmierstoffe) an Binnenschiffer aus anderen EG-Mitgliedstaaten in Abholfällen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6 a UStG unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfrei zu behandeln, bis zum 31. Dezember 1996 verlängert wird.
Da in anderen EG-Mitgliedstaaten entsprechende Lieferungen an inländische und ausländische Binnenschiffer auch weiterhin steuerfrei behandelt werden, wird die getroffene Regelung im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für deutsche Bunkerbetriebe erneut und zwar zunächst bis zum 31. Dezember 1997 verlängert.
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