Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Zuordnung von Betriebsausgaben zu steuerfreien Schachteldividenden folgendes:
1. Betriebsausgabenzuordnung bei nach einem
1.1 Allgemeines
Sind Schachteldividenden nach einem
1.2 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang
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