BMF - Schreiben vom 20.02.1995
S 2253
Fundstellen:
BStBl 1995 I 150

BMF - Schreiben vom 20.02.1995 (S 2253) - DRsp Nr. 2008/80296

BMF, Schreiben vom 20.02.1995 - Aktenzeichen S 2253

DRsp Nr. 2008/80296

Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung in einem in aufwendiger Bauweise errichtenen eigenen Haus; BFH-Urteil vom 22. Oktober 1993 (BStBl 1995 II S. 98)

In dem Urteil vom 22. Oktober 1993 (BStBl 1995 II S. 98) hat der Bundesfinanzhof in teilweiser Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 -BStBl II S. 394) entschieden, daß der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung in einem besonders aufwendig gestalteten oder ausgestatteten eigenen Haus anhand der Kostenmiete zu ermitteln ist, wenn aufgrund bestimmter Gestaltungs- oder Ausstattungsmerkmale offensichtlich ist, daß sie nicht zum Zwecke der Vermietung errichtet und in der Regel auch tatsächlich nicht vermietet wird. Es bedarf danach für die Schätzung des Rohmietwerts nach der Kostenmiete neben einer besonderen Gestaltung oder Ausstattung des Hauses nicht mehr der weiteren Feststellung, daß sich eine für vergleichbare Objekte am Wohnungsmarkt erzielbare Miete nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ermitteln läßt oder die ermittelbare Marktmiete den besonderen Wohnwert der Wohnung nicht angemessen berücksichtigt.