Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Zur Prüfung des Vorsteuerabzugs aus Baumaßnahmen und Grundstückserwerben sind ab 1. Januar 2002 beiliegende Vordruckmuster
USt 1 W | - | Anfrage zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/Grundstückser- werb - |
USt 2 W | - | Auskunft zum Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen/Grundstückser- werb - |
Anlage USt 2 W | - | zur Auskunft zum Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen/Grundstücks- erwerb - |
USt 3 W | - | Auskunftsersuchen zum Vorsteu- erabzug bei Baumaßnahmen/ Grundstückserwerb - |
zu verwenden. Diese ersetzen die mit BMF-Schreiben vom 2. Februar 1998 - IV C 4 - S 7198 - 7/97 - (BStBl 1998 I S. 148, USt-Kartei § 9 S 7198 Karte 11) herausgegebenen Vordruckmuster
Die Änderungen gegenüber den bisherigen Vordruckmustern sind redaktioneller oder drucktechnischer Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro zum 1. Januar 2002.
Die Zeilenabstände der Vordruckmuster sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.
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