BFH - Beschluß vom 27.04.1999
IX B 168/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1362

Divergenz

BFH, Beschluß vom 27.04.1999 - Aktenzeichen IX B 168/98

DRsp Nr. 1999/8349

Divergenz

1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz. 2. Die mit einer NZB geltend gemachte Divergenz ist nicht ausreichend bezeichnet, wenn der Beschwerdeführer keine die Entscheidung des FG tragenden abstrakten Rechtssätze bildet, die von dem in der Beschwerdeschrift genannten abstrakten Rechtssatz eines BFH-Urteils abweichen, sondern lediglich vorbringt, das FG habe einen notariellen Kaufvertrag zu Unrecht als wirksam angesehen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. da der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) keinen Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt hat.

Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hat er nur behauptet; es fehlen Darlegungen. inwiefern die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (vgl. dazu Gräber/Ruban. Finanzgerichtsordnung. 4. Aufl.. § 115 Anm. 61 f.).