FG Niedersachsen - Urteil vom 10.11.2009
14 K 113/09
Normen:
AO § 122;

Drei-Tage-Frist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Drei-Tage-Frist; Bekanntgabefiktion; Postdienstleistungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.11.2009 - Aktenzeichen 14 K 113/09

DRsp Nr. 2011/11227

Drei-Tage-Frist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Drei-Tage-Frist; Bekanntgabefiktion; Postdienstleistungen

1. Zur Bekanntgabefiktion nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO. 2. Bestreitet der Stpfl. nicht den Zugang eines Schriftstücks überhaupt, sondern behauptet lediglich, dieses nicht innerhalb des Drei-Tage-Zeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Drei-Tages-Vermutung zu begründen. 3. Der Begriff "Post" in § 122 AO umfasst alle Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen.

Normenkette:

AO § 122;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr (2006) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Kläger aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb wurden durch das Finanzamt X gesondert festgestellt.

Die Kläger gaben trotz Aufforderung durch den Beklagten (das Finanzamt - FA -) für das Streitjahr zunächst keine Einkommensteuererklärung ab. Das FA erließ daraufhin einen Einkommensteuerbescheid vom 30. Oktober 2008, in dem es die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO) schätzte. Außerdem setzte es in dem Bescheid einen Verspätungszuschlag in Höhe von 810 EUR fest.