FG München - Urteil vom 14.12.2009
1 K 2120/09
Normen:
AO § 193 Abs. 1;

E-Mail-Prüfungsankündigung

FG München, Urteil vom 14.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 2120/09

DRsp Nr. 2010/15537

E-Mail-Prüfungsankündigung

Die Terminvereinbarung zur Außenprüfung darf per E-Mail erfolgen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 193 Abs. 1;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob beim Kläger eine Außenprüfung angeordnet werden durfte und diese in zulässigem Umfang angeordnet wurde.

Der Kläger erzielte in den Jahren 2005 bis 2007 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Schriftsteller und nichtselbständiger Arbeit für die "...Gmb H". Er ist als Kleinbetrieb eingestuft. Zuletzt erfolgte im Jahr 1996 eine "betriebsnahe Veranlagung" für die Jahre 1993 und 1994.