1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob beim Kläger eine Außenprüfung angeordnet werden durfte und diese in zulässigem Umfang angeordnet wurde.
Der Kläger erzielte in den Jahren 2005 bis 2007 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Schriftsteller und nichtselbständiger Arbeit für die "...Gmb H". Er ist als Kleinbetrieb eingestuft. Zuletzt erfolgte im Jahr 1996 eine "betriebsnahe Veranlagung" für die Jahre 1993 und 1994.
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