BFH - Beschluß vom 14.12.1999
IV B 104/99
Normen:
BGB § 1360a; FGO § 142 ; ZPO§ 114, 117 Abs. 2;

Eheleute; PKH; Prozesskostenvorschuss

BFH, Beschluß vom 14.12.1999 - Aktenzeichen IV B 104/99

DRsp Nr. 2001/13332

Eheleute; PKH; Prozesskostenvorschuss

Erklärt von zwei klagenden Eheleuten nur einer seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, so kann auch dem anderen keine PKH bewilligt werden, wenn dieser nicht darlegt, warum er keinen Prozesskostenvorschuss von seinem Ehepartner erhält.

Normenkette:

BGB § 1360a; FGO § 142 ; ZPO§ 114, 117 Abs. 2;