I.
Der Antragsteller schuldete dem Antragsgegner zum 16. August 2000 Steuern und steuerliche Nebenleistungen in Höhe von 9.206,36 DM, die größtenteils seit 1995 fällig waren. Zahlungen darauf wurden nicht geleistet.
Mit Urteil des Landgerichts - LG - Berlin vom 27. Mai 1998 wurde der Antragsteller zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Er befindet sich in der Justizvollzugsanstalt - JVA - Tegel.
Dort ist er als Reinigungskraft tätig, wofür er monatlich 358,66 DM netto erhält. Von diesem Arbeitsentgelt steht dem Antragsteller ein so genanntes Hausgeld (§
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