Die Klägerin ist als Nachlaßverwalterin an die Stelle des früheren Klägers, Herrn 'T', getreten, der während des Klageverfahrens verstorben ist.
Streitig ist, ob der Beklagte noch 1997 auf Weisung der Oberfinanzdirektion einen Artfortschreibungsbescheid vom 2.1.1978, der die bewertungsrechtliche Grundstücksart Zweifamilienhaus auf den Stichtag 1.1.1976 feststellte, nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufheben durfte.
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