FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.1999
14 K 182/98
Fundstellen:
EFG 2000, 364

Einkommensteuer 1990 und 1993

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen 14 K 182/98

DRsp Nr. 2001/1357

Einkommensteuer 1990 und 1993

I. Die Klage wird abgewiesen II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist,

1. die Qualifizierung von Lizenzeinnahmen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit,

2. die Beteiligung eines selbständig Tätigen an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen,

3. das Vorliegen einer Betriebsaufgabe vor Beginn der Streitjahre sowie

4. die Gewährung des hälftigen Steuersatzes nach § 34 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).