Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung für 1994, ob für einen Betrag in Höhe von 250.000,- DM die Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1990 (EStG) gewährt werden konnte.
Der Kläger wurde im Streitjahr 1994 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemeinsam mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt Der Kläger ist als Industriemeister bei der Firma AG in (im folgenden nur "AG" genannt) beschäftigt.
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