FG Hamburg - Urteil vom 22.12.2004
III 13/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;

Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels

FG Hamburg, Urteil vom 22.12.2004 - Aktenzeichen III 13/02

DRsp Nr. 2005/4377

Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels

1. Nur diejenigen Grundstücksgeschäfte sind als gewerblich zu beurteilen, die in einem solchen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass dieser auf einen einheitlichen Betätigungswillen schließen lässt. 2. Der zeitliche Zusammenhang von nicht mehr als fünf Jahren muss sowohl zwischen der Anschaffung bzw. Errichtung und der Veräußerung des Objekts als auch zwischen den Veräußerungen bestehen. 3. Bei kontinuierlichen Veräußerungen führt die Tatsache eines 10-jährigen Eigentums nicht dazu, die Veräußerungen der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob bei den Klägern die Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels in den Streitjahren 1993 bis einschließlich 1996 vorliegen.

Die Kläger sind ein Ehepaar und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Notar.

Die Kläger erwarben im Zeitraum bis 1989 in Hamburg Eigentumswohnungen im A-Weg (1987), in der B-Straße (1981), in der C-Straße (1983) und in der D-Straße (1977).