FG Hamburg - Urteil vom 14.12.2004
III 423/03
Normen:
EStG § 17 Abs. 1, 4 ;

Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen eigenkapitalersetzender Darlehen

FG Hamburg, Urteil vom 14.12.2004 - Aktenzeichen III 423/03

DRsp Nr. 2005/4383

Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen eigenkapitalersetzender Darlehen

Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung gehören sowohl verdeckte Einlagen als auch eigenkapitalersetzende Darlehen.1

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1, 4 ;

Tatbestand:

Der Kläger war von 1988 bis 1999 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der A Handels GmbH und zugleich hielt er 95 % (= 47.500 DM) des Stammkapitals (50.000 DM) der GmbH, die restlichen 5 % (= 2.500 DM) hielt seine Mutter. Ferner war der Kläger für sein Einzelunternehmen B (B Hamburg) tätig. Dem Kläger flossen aus dem Verkauf seines bebauten Grundstücks A-Straße, Hamburg, im Jahr 1992 426.549,01 DM zu.