Die Kläger sind Ehegatten, die von dem Beklagten (dem Finanzamt) für die Streitjahre 1983 bis 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit sowie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Bei den erstmaligen Veranlagungen für die Jahre 1983 bis 1987 hatte das Finanzamt die für das Objekt D., ... erklärten Werbungskostenüberschüsse (1983: 31.607 DM, 1984: 8.525 DM, 1985: 26.878 DM, 1986: 28.251 DM und 1987: 27.100 DM berücksichtigt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|