Die durch einen sachkundigen Prozeßbevollmächtigten eingelegte "Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision bzw. Revision" ist unzulässig, wenn aus der Rechtsmittelschrift nicht eindeutig hervorgeht, ob Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision oder beide Rechtsmittel nebeneinander eingelegt sein sollen (Anschluß u.a. an BFH vom 31.1.1989 - VII R 94/88, BFH/NV 1989, 648).
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