Der Antragsteller ist mit seiner Klage gegen den Steuerbescheid des Antragsgegners (Finanzamt) wegen Einkommensteuer vor dem Finanzgericht (FG) unterlegen. Hiergegen ist ein Revisionsverfahren des durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretenen Antragstellers beim Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe anhängig. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids ist vom BFH abgelehnt worden (Beschluß vom 4. März 1998 XI S 1/98).
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