FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.12.2003
1 K 725/03
Normen:
EStG (2001) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 § 12 Nr. 1 S. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 717

Entfernungspauschale nur für eine Fahrt pro Tag einer Opernchorsängerin; Einkommensteuer 2001

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.12.2003 - Aktenzeichen 1 K 725/03

DRsp Nr. 2004/4419

Entfernungspauschale nur für eine Fahrt pro Tag einer Opernchorsängerin; Einkommensteuer 2001

1. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greift auch dann ein, wenn wegen atypischer Dienstzeiten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal arbeitstäglich erfolgen (hier: Opernchorsängerin; keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen an Theatern beschäftigten Künstlern und anderen Arbeitnehmern).2. Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, für atypische Dienstzeiten eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen.

Normenkette:

EStG (2001) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 § 12 Nr. 1 S. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin die sogenannte Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für mehr als eine arbeitstägliche Fahrt als Werbungskosten abziehen kann.