FG Rheinland-Pfalz vom 24.11.2003
5 K 1229/00

Entnahme bei Übertragung von GmbH-Anteilen zum Nennwert

FG Rheinland-Pfalz, vom 24.11.2003 - Aktenzeichen 5 K 1229/00

DRsp Nr. 2004/16758

Entnahme bei Übertragung von GmbH-Anteilen zum Nennwert

Gehören zum Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten einer KG GmbH-Anteile, die zum Nennwert auf die Geschäftsführer der GmbH übertragen werden, um diese langfristig an die GmbH zu binden, liegt beim Kommanditisten eine gewinnerhöhende Entnahme vor. Das gilt auch dann, wenn hierdurch langfristige Lieferbeziehungen zwischen der KG und der GmbH gesichert werden sollen.

Für die Praxis: