FG Köln - Urteil vom 24.10.2012
15 K 66/12
Normen:
AO § 71; AO § 34 Abs 1; AO § 191 Abs 1 S 1; EStG § 41a Abs 1; EStG § 42d Abs 1; AO § 69;
Fundstellen:
BB 2013, 405

Entschließungsermessen für Lohnsteuerhaftung bei Schwarzgeldzahlungen

FG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - Aktenzeichen 15 K 66/12

DRsp Nr. 2013/4998

Entschließungsermessen für Lohnsteuerhaftung bei Schwarzgeldzahlungen

Bei der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH bedarf es keiner besonderen Begründung des Entschließungsermessens, wenn infolge von Schwarzgeldzahlungen ein Verstoß gegen § 41a EStG vorliegt.

Normenkette:

AO § 71; AO § 34 Abs 1; AO § 191 Abs 1 S 1; EStG § 41a Abs 1; EStG § 42d Abs 1; AO § 69;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Inhaftungnahme der Klägerin als frühere Geschäftsführerin einer GmbH.

Die Klägerin war seit Gründung der B Service GmbH (im Folgenden: GmbH) in 2004 eine von zwei Gesellschaftern und zugleich alleinige und einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Mit notariellem Vertrag vom 30.12.2009 wurden alle Gesellschaftsanteile an Herrn A veräußert. Dieser bestellte sich mit Gesellschafterbeschluss desselben Datums zum Geschäftsführer, gleichzeitig wurde die Klägerin mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführerin abberufen.